Informationen für Kirchenvorstände
Checkliste für neue Kirchenvorstände im Kirchenkreis Fulda
1. Herzlich Willkommen
Liebe Mitglieder der neuen Kirchenvorstände,
herzlich willkommen in Ihrem neuen Amt und vielen Dank, dass Sie sich mit Zeit, Herz und Verstand für unsere Kirche engagieren.
Mit Ihrem Engagement übernehmen Sie Verantwortung für das Leben unserer Gemeinden – für Menschen, Gemeinschaft, Glauben und Zukunft.
Die Aufgaben im Kirchenvorstand sind vielfältig: Sie gestalten Kirche vor Ort, tragen zu guten Entscheidungen bei, fördern das Miteinander und stärken das Ehrenamt.
Ich wünsche Ihnen dafür Mut, Freude, Gelassenheit und gute Weggefährten.
Als Freiwilligenmanagerin im Kirchenkreis Fulda stehe ich Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite – bei Fragen rund um Ehrenamt, Zusammenarbeit oder das Miteinander in Ihren Teams.
Sprechen Sie mich einfach an – ich bin für Sie da.
Mit herzlichen Grüßen
Simone Möhring
Freiwilligenmanagerin im Kirchenkreis Fulda
📧 freiwillig.fulda@ekkw.de
📞 01721085677
2. Allgemeine Aufgaben des Kirchenvorstands
| Bereich | Aufgaben/Verantwortlichkeiten |
| Leitung & Gemeindeleben | Verantwortung für die geistliche, organisatorische und wirtschaftliche Leitung der Gemeinde; Planung der Gemeindearbeit; Förderung des Miteinanders; Entscheidungen über Schwerpunkte und Zukunftsprojekte. |
| Recht & Ordnung | Beachtung der Grundordnung der EKKW, Beschlussfähigkeit, Protokollführung, Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht, Transparenz in Entscheidungen. |
| Finanzen & Haushaltsplanung | Aufstellung und Kontrolle des Haushalts, Spendenverwaltung, Genehmigungen, Jahresrechnung, Kommunikation mit Kirchenkreisamt Fulda. |
| Gebäude & Liegenschaften | Erhaltung und Nutzung kirchlicher Gebäude (Kirche, Gemeindesaal, Pfarrhaus, ggf. Friedhof); Planung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen; Antragstellung von Fördergeldern. |
| Diakonische Verantwortung | Förderung der diakonischen Arbeit, Kooperation mit örtlichen Diakonischen Werken und Initiativen. |
| Kooperation & Vernetzung | Zusammenarbeit im Kooperationsraum, ca. 1x Sitzung pro Jahr |
| Vertretung in der Kreissynode | Beteiligung an den Beschlüssen auf Kirchenkreisebene; Rückmeldung an die Gemeinde über Entscheidungen und Entwicklungen. (Synodalenzahl hängt von der Gemeindegröße) |
| Gesamtgemeinde | Zusammenarbeit und Abstimmung mit den weiteren Kirchengemeinden der Gesamtgemeinde; gemeinsame Gottesdienste, Finanzen, Personalfragen, Öffentlichkeitsarbeit. |
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