Gebäudestrategie im Kirchenkreis Fulda

Informationen zum

Gebäudestrategieprozess der EKKW

Hier finden Sie eine Vielzahl von laufend aktualisierten Informationen und Werkzeugen, die Sie bei Ihren Entscheidungsprozessen und strategischen Gebäudeentwicklungen unterstützen: www.gebaude-ekkw.de

Die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Fulda hat in ihrer Tagung am 8. November 2025  weitreichende Entscheidungen zur Gebäudestrategie getroffen. Nach intensiven Beratungen in den Gremien steht nun fest, welche kirchlichen Gebäude künftig Fördermittel für Baumaßnahmen und Sanierungen beantragen können.

 

Im Rahmen der Gebäudestrategie des Kirchenkreises wurde festgelegt, dass von den insgesamt 82 Gebäuden künftig 25 als zuweisungsberechtigt gelten. Diese Entscheidung folgt einer Vorgabe der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW), die alle Kirchenkreise verpflichtet hat, ihren Gebäudebestand in einem sogenannten Ampelsystem zu bewerten.

 

„Die Gebäude sind Eigentum der Kirchengemeinden“, betonte Dekan Dr. Thorsten Waap in seinem Bericht an die Synode. Das Verfahren im Kirchenkreis Fulda sei beteiligungsorientiert und transparent verlaufen. Der Entscheidung ging ein mehrstufiger Beteiligungsprozess voraus: Nach der Frühjahrssynode im Mai 2025 wurden die Kooperationsräume gebeten, den Austausch zur Zukunft der kirchlichen Gebäude fortzuführen und Prioritäten zu benennen. Die Rückmeldungen wurden im September im Bau- und Umweltausschuss ausgewertet, anschließend vom Kirchenkreisvorstand beraten und im Oktober final beschlossen.

 

„Die Einstufung in Gelb oder Rot bedeutet nicht automatisch das Aus für ein Gebäude“, stellte Dekan Waap klar. Um den Erhalt kirchlicher Gebäude langfristig zu sichern, gelte es, alternative Finanzierungswege zu prüfen. Dazu gehören Fördermittel aus öffentlichen Programmen, Kooperationen mit Kommunen, ökumenische Nutzungskonzepte sowie Einwerbung von Spendenmitteln.“ Auch eine grüne Einstufung sichere keine vollständige Finanzierung. „Uns ist bewusst, dass die Entscheidung für viele Gemeinden ein schmerzhafter Einschnitt ist – doch sie eröffnet zugleich Chancen, Kirche vor Ort zukunftsfähig zu gestalten,“ so Waap.

 

Hier eine Liste der zuweisungsberechtigten Gebäude:

 

Hünfelder Land: Kirchen in Buchenau, Burghaun, Eiterfeld, Hünfeld, Langenschwarz, Mansbach und Rothenkirchen

 

Fulda-Mitte: Kirche Bad Salzschlirf, Christuskirche, Lutherkirche, Kreuzkirche, Kirche Petersberg, Versöhnungskirche, Bonhoeffergemeinde, Christophoruskirche

 

Fulda-Süd: Kirche Neuhof, Kirche Oberkalbach sowie die Gemeindezentren Eichenzell und Bronnzell

 

Rhön: Kirche Dipperz, Kirche Gersfeld, Kirche Hettenhausen, Kirche Hilders, Stadtkirche Tann und die Kirche Neuswarts