08/08/2024 0 Kommentare
Sexualisierte Gewalt: Evangelischer Kirchenkreis Fulda setzt auf Prävention
Sexualisierte Gewalt: Evangelischer Kirchenkreis Fulda setzt auf Prävention
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Sexualisierte Gewalt: Evangelischer Kirchenkreis Fulda setzt auf Prävention
Am 25. Januar wird die von der EKD beauftragte ForuM-Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den evangelischen Landeskirchen und der Diakonie veröffentlicht. Um Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt zu verhindern, setzt der Evangelische Kirchenkreis auf Prävention. Die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Fulda hat im März 2023 ein Schutzkonzept zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt verabschiedet. Eine Steuerungsgruppe wurde gebildet und arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung dieses Konzepts.
An Präventionsschulungen zum Thema sexualisierte Gewalt haben mittlerweile die Pfarrerinnen und Pfarrer, die Gemeindepädagoginnen, die Kirchenmusikerinnen, die Mitarbeitenden der Verwaltung sowie jeweils zwei Kirchenvorsteher aus jeder Gemeinde teilgenommen. „Alle 24 Kirchengemeinden haben damit in ihren Gemeinden zwei weitere Menschen, die dieses Thema gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin voranbringen können,“ sagt der stellvertretende Dekan, Marvin Lange.
Das Schutzkonzept stelle hohe Anforderungen an die kirchliche Arbeit, führt Lange aus. Dazu gehöre auch die Erstellung von Risikoanalysen in den Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises, die bis März 2024 abgeschlossen sein sollen. Gleiches gelte für Selbstverpflichtungen. Es handle sich bei dem Anliegen, sexualisierte Gewalt in der Kirche zu verhindern, um eine dauerhafte Aufgabe, dem sich der Evangelische Kirchenkreis Fulda stellen wolle. „Eine Kultur der Veränderung unseres Denkens und Handelns wird nötig sein, um zu einer echten Betroffenen-Perspektive zu gelangen,“ sagt Marvin Lange.
Intervention
Im Fall des Verdachts gilt für die Landeskirche (EKKW) die Maxime „Null Toleranz“ – das bedeutet: die Landeskirche nimmt jeden Verdachtsfall ernst und geht ihm nach. Jeder Fall wird der Kirchenleitung und bei strafrechtlicher Relevanz den staatlichen Stellen gemeldet, es sei denn, die Betroffenen untersagen das. Damit wird eine unabhängige, gründliche und sachbezogene Prüfung der Vorwürfe ermöglicht. Geht es um Kinder und Jugendliche, werden oft auch das Jugendamt oder Fachberatungsstellen einbezogen werden, um das Kindeswohl zu schützen.
Das Schutzkonzept des Evangelischen Kirchenkreises Fulda sowie Ansprechpersonen, an die sich Betroffene wenden können, finden Sie auf der Hilfe-Seite.
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