Mitarbeitervertretung (MAV)
Die Mitarbeitervertretung (MAV) hat die Aufgabe, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.
Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG EKKW) geregelt. Die neun Mitglieder der MAV vertreten über 500 Mitarbeitende in den Kirchengemeinden, diakonischen Einrichtung, dem Kirchenkreisamt und allen Einrichtungen in Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Fulda. Die MAV achtet darauf, dass geltende arbeits-, sozial - und dienstrechtliche Gesetze, Verträge und Vereinbarungen eingehalten werden.
Unsere Aufgaben
Als Ansprechpartner für Fragen des Arbeits- und Berufslebens haben wir eine beratende und begleitende Funktion. Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Anliegen.
Dabei unterliegen wir der Schweigepflicht und werden Ihre Anliegen erst dann mit Ihrem Anstellungsträger besprechen, wenn Sie uns dazu beauftragen. Wir helfen auch bei betrieblichen Konflikten zwischen Mitarbeitenden. Zu den weiteren Aufgaben der MAV gehört die Beteiligung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement – BEM. Einmal im Jahr findet eine Vollversammlung statt, zu der alle Mitarbeitenden eingeladen sind. Wir bestimmen mit bei der Regelung der betrieblichen Arbeitszeit ebenso wie bei der Einführung von neuer Technik oder neuer Arbeitsmethoden.
Bei der Gestaltung von Dienstverhältnissen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten kommt es gelegentlich zu unterschiedlichen Sichtweisen. Sollten Sie also Fragen oder Probleme haben – eine kurze Nachfrage bei der MAV kann vielleicht schon weiterhelfen. Wir begleiten und beraten Sie gerne.
Informationen für Mitarbeitende (zum Herunterladen)
Präsentation Vollversammlung Herunterladen
Nachrückerinnen